Staatsmodernisierung in Sachsen
Am 21.05.2014 hat der Staatsminister für Justiz und Europa Dr. Jürgen Martens vor dem Sächsischen Landtag eine Fachregierungserklärung zum Thema Staatsmodernisierung abgegeben.
Darin führte er aus: „Wir kennen die Herausforderungen, die uns morgen erwarten und deswegen verbessern wir heute unseren Service in der Verwaltung. Wir führen neue Technologien ein, damit Bürger und Unternehmen die Verwaltung in Zukunft bequem und schneller erreichen können. Damit und mit vielen anderen Schritten bauen wir das Sachsen für morgen, und zwar schon heute.“
Die wesentlichen Ziele der Staatsregierung seien, Sachsen mit Blick auf das Jahr 2020 deutlich weiter zu entwickeln und es langfristig in die Spitzengruppe der deutschen Bundesländer zu bringen. Neben einer leistungsfähigen Infrastruktur sowie dem bestmöglichen Schul- und Bildungssystem gelte es, Staat und Verwaltung so zu organisieren, dass sie ihre Aufgaben über alle Verwaltungsebenen schnell, in hoher Qualität und effizient erledigen können und dabei für Bürger wie Unternehmen einfach und jederzeit erreichbar sind.
Für die Verwaltung des Freistaates bedeute dies bis zum Jahre 2020:
1. Strukturveränderungen
bei den zugewiesenen Aufgaben, dem Behördenzuschnitt und den Behördenstandorten,
2. Aufgabenkritik und Prozessmanagement,
bei denen ebenenübergreifend die zu erledigenden Aufgaben auf Notwendigkeit und bessere Erledigungsmöglichkeiten sowie Verwaltungsprozesse auf ihre Leistungsfähigkeit und Organisation überprüft werden,
3. Bürokratieabbau,
bei dem Normen überprüft, gestrafft oder gar abgeschafft werden, um Effizienzreserven zu schaffen und das alltägliche Leben der Bürger, wie das Arbeiten von Unternehmen zu vereinfachen,
4. Moderne Technik,
mit der sich die Verwaltung – auf allen Ebenen –an geänderte Kommunikationsgewohnheiten und -erwartungen der Bürger.
Martens verwies auf das Standortegesetz, durch welches die Staatsverwaltung auch nach 2020 weiterhin ihre Leistungen erbringen kann, ohne Abstriche an Servicequalität und Bürgerfreundlichkeit. Martens sprach auch den um 28 % reduzierten Vorschriftenbestand an und die erheblichen Fortschritte beim Einsatz von IT innerhalb der Verwaltung.
Im Rahmen der Regierungserklärung zeigte sich, dass die Projekte der Staatsmodernisierung, die einen umfassenden Wandel komplexer Verwaltungsprozesse zum Ziel haben, langfristig angelegt sind und innerhalb von fünf Jahren nicht abschließend bearbeitet werden können. Daher wird es Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sein, die begonnenen Projekte fortzusetzen.
Autor: Karsten Fiedler am 26. Mai 2014 11:01, Rubrik: Allgemein, Rechtliches,
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