Wer mit seiner Krankenkasse einen Selbstbehalt vereinbart hat, um die Beiträge möglichst niedrig zu halten, darf selbst getragene Krankheitskosten nicht wie Beiträge zur Krankenversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung abziehen. Versicherungsbeiträge sind nur nur solche Ausgaben , die im Zusammenhang mit der Erlangung eines Versicherungsschutzes stehen. Die Selbstbeteiligung führe aber gerade nicht zu einem… weiter »
30. Apr 2014, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen
Sind die Kosten, die bei einem Dienstjubiläum entstanden sind, beruflich oder privat veranlasst? Wenn diese Kosten beruflich veranlasst sind, so können sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten aufgeführt werden und so die Steuerlast senken. Und wie gilt das für Priester? Dienstjubiläen werden als herausgehobene persönliche Ereignisse regelmäßig als durch die private Sphäre des Dienst- oder… weiter »
27. Apr 2014, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen
Auch Beamte können Riester-Verträge abschließen und dazu eine staatliche Förderung erhalten. Dazu müssen die geleisteten Zahlungen in der Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die Riester-Förderung in Form der Altersvorsorgezulage und ggf. einem ergänzenden Sonderausgabenabzug können auch Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten für eine zusätzliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Damit Sie die Riester-Förderung bekommen, müssen diese über die… weiter »
18. Apr 2014, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen
Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat in seiner Sitzung am 10.03.2014 einstimmig die Zuwendung der Brauchtumsmittel an die örtlichen Vereine für 2014 beschlossen. Von den ursprünglich beantragten 28.840 EUR wurden 14.400 EUR vergeben. 1. Bismarckturmverein Lützschena-Stahmeln1000 EUR 2. Feuerwehrverein Lützschena-Stahmeln 1050 EUR 3. Förderverein Auwaldstation und Schlosspark 1200 EUR 4. Förderverein Sonnenuhr 400 EUR 5. Heimatverein Lützschena-Stahmeln… weiter »
10. Apr 2014, Rubrik: Lützschena, Kommentare geschlossen
Es stellt sich immer wieder die Frage, ob es Steuerermäßigungen bei der Einkommensteuererklärung für das Schneeräumen und die Straßenreinigung vor dem Grundstück auch gibt. Wenn Sie dafür einen Dienstleister beauftragen und bezahlen, können Sie den Arbeitslohn zu 20 % direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen und so Steuern sparen, da eine haushaltsnahe Dienstleistung vorliegt. Begünstigt sind… weiter »
1. Apr 2014, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen