Zwangsvollstreckung: mehr Sicherheit für Gerichtsvollzieher
Die Sicherheit für Gerichtsvollzieher in Sachsen soll erhöht werden, wenn diese bei der Zwangsvollstreckung tätig sind.
Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Justizgesetzes zur Anhörung freigegeben. Die Gerichtsvollzieher sollen hiernach zukünftig berechtigt sein, vor schwerwiegenden Vollstreckungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Wohnungsräumungen oder Verhaftungen, bei den Polizeidienststellen anzufragen, ob dort bereits Erkenntnisse über eine Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft des Schuldners vorliegen.
Justizminister Dr. Jürgen Martens: „Alle Gerichtsvollzieher in Sachsen sind durch Deeskalationsschulungen auf Konfliktsituationen vorbereitet. Handelt es sich um polizeibekannt gefährliche oder gewaltbereite Schuldner, muss der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit erhalten, dies zu erfahren – und zwar bevor er bei dem Schuldner klingelt. Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts, den Gesetzentwurf zur Anhörung freizugeben, sind wir der Sicherheit der Gerichtsvollzieher ein großes Stück näher gekommen.“
Bei für den Schuldner besonders belastenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen besteht ein hohes Konfliktpotential. Immer wieder kommt es auch zu verbalen, aber auch körperlichen Angriffen gegen Gerichtsvollzieher. Die Abfragemöglichkeit bei der Polizei gibt dem Gerichtsvollzieher zusätzliche Informationen an die Hand, mit denen er eine mögliche Gefährdungssituation im Vorfeld besser einschätzen kann. Die Auswirkungen dieser Maßnahme sollen bis zum 31. Dezember 2016 evaluiert werden.
Dazu gibt es folgende Fallzahlen aus dem Jahr 2013 aus der Statistik des Oberlandesgerichts Dresden: 492 verbale Angriffe, 16 körperliche Angriffe ohne Waffen und drei körperliche Angriffe mit Waffen gegen Gerichtsvollzieher .
Autor: Karsten Fiedler am 13. Mrz 2014 16:28, Rubrik: Rechtliches,
Kommentare per Feed RSS 2.0,
Kommentare geschlossen.