Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder
Ab dem 01. März darf nur noch auf die Straße, wer das neue schwarz-weiße Versicherungskennzeichen hat. Zu diesem Stichtag verliert das alte Krad-Kennzeichen seine Gültigkeit. Es ist daher Zeit zu handeln.
Mofas und Motorroller erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Vielerorts sind die kleinen Flitzer zu sehen, sei es als elegantes Stadtgefährt im Stil der 50er Jahre oder als sportliches Krad. Spätestens mit den ersten Sonnenstrahlen werden die Schmuckstücke wieder unzählige Straßen bevölkern.
Doch wie jedes Jahr müssen die Fahrzeughalter zum Stichtag 01. März ihren Haftpflichtschutz erneuern. Dann verliert das bisherige grün-weiße Nummernschild seine Gültigkeit und fortan sind schwarz-weiß die Farben der Saison. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht auf die Straße. Auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor besteht Pflicht zur Kennzeichnung. Wer bis jetzt nicht gehandelt hat, sollte sich beeilen, denn bei dem gegenwärtigen Wetter will man bestimmt mit dem Gefährt unterwegs sein.
Wer die Wechselfrist versäumt, riskiert viel. Bei einem Unfall müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Dann sitzt man schnell auf einem sechsstelligen Schuldenberg, sollte eine fremde Person schwer verletzt werden und dauerhafte Gesundheitsschäden erleiden.
Darüber hinaus sei Mopedfahrern der Abschluss einer Unfall- und Teilkaskoversicherung empfohlen. Gerade Kleinkrafträder sind oft in Unfälle verwickelt und werden häufiger noch als andere Fahrzeuge gestohlen. Hier gilt es finanziell vorzusorgen. Dann steht dem Ausflug mit dem Zweirad nichts mehr im Wege!
Dabei ist es nicht schwierig, eine günstige Versicherung zu finden. Entweder finden Sie in einem Vergleichsportal im Internet eine geeignete Versicherung oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, welcher für Sie eine passende Versicherung findet. Auch wir können Ihnen dazu Hinweise geben.
Autor: Karsten Fiedler am 6. Mrz 2014 09:55, Rubrik: Rechtliches,
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