Steuerfrei gewährte Freifahrtberechtigung bei der Einkommensteuererklärung
Eine steuerfrei gewährten Freifahrtberechtigung für Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens wird auf die Entfernungspauschale im Rahmen der Einkommensteuererklärung angerechnet.
Stellt ein Verkehrsunternehmen im Rahmen des § 8 Abs. 3 EStG als Arbeitgeber einem Mitarbeiter ganzjährig eine steuerfreie Freifahrtberechtigung zur Verfügung und nutzt der Mitarbeiter diese auch tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, so ist der Sachbezug nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg in vollem Umfang auf die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 5 EStG anzurechnen. Der Kläger wollte den Sachbezug nur nach dem Verhältnis der Arbeitstage zu den übrigen Tagen bei der Entfernungspauschale in Abzug bringen.
Autor: Karsten Fiedler am 18. Feb 2014 11:14, Rubrik: Steuerliches,
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