Zoll ist für Kraftfahrzeugsteuer zuständig
Im Jahr 2014 wird es im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer eine grundlegende Änderung geben. Die Hauptzollämter sind für die Erhebung dieser Steuer zuständig und nicht mehr die Finanzämter.
Im ersten Halbjahr 2014 geht die Zuständigkeit für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund über. In Sachsen erfolgt der Wechsel Ende April 2014. Infolgedessen geben die Finanzämter alle Vorgänge zur Kraftfahrzeugsteuer an die dann zuständigen Hauptzollämter ab. Die Finanzämter können daher voraussichtlich ab 29. April 2014 insoweit keine Fragen mehr beantworten. Die Zollverwaltung wird auf ihrer Internetseite www.zoll.de ab Anfang 2014 weitere Informationen anbieten. Dazu gehört, welches Hauptzollamt für die Bearbeitung eines Steuerfalls zuständig ist und welches Zollamt in der Nähe als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten nach dem Übergang der Zuständigkeit auf den Bund ebenso ihre Gültigkeit wie erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen. Auch die Steuernummer bleibt als Bezug für etwaige Rückfragen erhalten. Die An- und Abmeldung von Fahrzeugen erfolgt weiterhin bei den örtlichen Zulassungsstellen. Die Änderung der Zuständigkeit hängt damit zusammen, dass die Steuer seit ein paar Jahren dem Bund zufließt und nicht mehr den Ländern. Der Zoll war auch bisher für Verbrauchssteuern zuständig, die dem Bund zufließen. Dabei hatten aber kaum Privatpersonen damit zu tun.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bearbeitungsweise in Zukunft ändern wird und ob es für die Bürger zu längern Wegen kommen wird.
Autor: Karsten Fiedler am 15. Jan 2014 11:32, Rubrik: Allgemein,
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