Doppelte Haushaltführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Kosten für eine doppelte Haushaltführung können auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Finanzerichtes Münster hervor.
Mietaufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort sind im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen, wenn die Steuerpflichtige mit ihrem Lebensgefährten an einem ca. 90 km entfernten Ort ihren Lebensmittelpunkt hat.
Das gilt auch dann, wenn Aufwendungen der Steuerpflichtigen für die Erstwohnung nicht nachweisbar sind und die melderechtliche Ummeldung erst zum Zeitpunkt der Eheschließung erfolgt.
Autor: Karsten Fiedler am 20. Jan 2014 15:06, Rubrik: Steuerliches,
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