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Neues im Straßenverkehrsrecht ab 01.05.2013

Zum 01.05.2013 treten Änderungen im Führerscheinrecht ein. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Jugendliche in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits mit 15 Jahren einen Führerschein erwerben und Moped fahren.

Moped

Foto U. Herbert / pixelio.de

Der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat einen Pilotversuch für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestätigt, wonach Jugendliche ab 15 Jahren bereits Moped fahren dürfen und einen dazu erforder-lichen Führerschein der Klasse AM erwerben dürfen. Dabei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bisher galt ein Mindestalter von 16 Jahren. Die entsprechende Rechtsverordnung ist am 01.05.2013 in Kraft getreten. Andere Bundesländer sind gegen eine solche Neuregelung. Dabei handelt es sich um einen Modellversuch, der zunächst auf fünf Jahre angelegt ist. Diese Änderung tritt auf geteiltes Echo.  Die eine Seite sieht die Jugendlichen überfordert, da sie die Risiken des Straßenverkehrs noch nicht richtig einschätzen könnten, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Dabei wird auf Österreich verwiesen, wo die Unfallzahlen bei einem entsprechenden Modellversuch um das 14-fache gestiegen sind. Andere begrüßen den Test. So würden die Jugendlichen Schritt für Schritt an den Straßenverkehr herangeführt, so Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok. Auch entspreche diese Regelung der Lebenswirklichkeit und dem Mobilitätswunsch der jungen Leute, so die junge Union von Thüringen. Des weiteres sollte auch betrachtet werden, dass in der DDR auch mit 15 Jahren eine Fahrtberechtigung für Mopeds erworben werden konnte. Dabei durften Mopeds bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren werden. Diese Regelung hat in keinster Weise zu einer Überforderung der Jugendlichen geführt. Vielmehr wurde dadurch die Verantwortung im Straßenverkehr bereits in diesem Alter gestärkt.

Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Neuregelung im Führerscheinrecht bewährt und sich andere Bundesländer anschließen und nach fünf Jahren kein Ende eintritt.

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Autor: Karsten Fiedler am 8. Mai 2013 10:57, Rubrik: Rechtliches,
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